Förderhöhe für Aufdachanlagen pauschal 250 Euro/kWp
Förderhöhe für gebäudeintegrierte Anlagen pauschal 350 Euro/kWp
für Gemeinschaftsanlagen bis max. 50 kWp bzw. max. 5 kWp pro Antrag (= pro Wohn- bzw. Geschäftseinheit)
Förderhöhe Aufdachanlagen pauschal 200 Euro/kWp
Förderhöhe gebäudeintegrierte Anlagen pauschal 300 Euro/kWp
Beantragung solange die Budgetmittel reichen, jedoch längstens bis 30.11.2019