Photovoltaikförderung
Die Investitionsförderung für PV-Strom und Speicher wird ausschließlich über die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG beantragt. Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Das Land Tirol fördert Anlagen mit mindestens 7 kWp zusätzlich mit bis zu 2.000 €.
Es gibt im Jahr 2022 vier Fördercalls für unterschiedliche Projektkategorien:
21.04. - 19.05. für Kat. A, B, C, D
21.06. - 19.07. nur für Kat. A und B
23.08. - 15.11. für Kat. A, B, C, D
18.10. - 29.11. für Kat. A, B, C, D
Start der "Beantragungsfenster" ist jeweils um 17:00 Uhr. Achtung - es gilt "first-come-first-served"!
Innovative PV-Anlagen können einen Zuschlag von 30 % auf die Fördersätze erhalten. Dies gilt für gebäudeintegrierte PV, schwimmende PV, PV als Parkplatzüberdachung bei mind. 10 Stellplätzen (auch Fahrräder), PV an Lärmschutzwänden und Staumauern sowie für Agri-PV.
Achtung, die Anträge für Anlagen über 10 kWp werden nach dem angegebenen Förderbedarf gereiht! Das heißt, es sollte nicht der maximal mögliche Förderbedarf (z.B. 250 €/kWp in der Kat. B) angesucht werden, sondern etwas weniger, z.B. 220-230 €/kWp. Dies erhöht die Chance auf einen positiven Förderbescheid wesentlich.
Die Antragstellung muss vor der rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen stattgefunden haben! Vor Antragstellung muss unbedingt die Zählpunktnummer für die Einpeisung beim Netzbetreiber eingeholt worden sein. Je nach Netzbetreiber sind mit mehrmonatigen Wartezeiten zu rechnen!
Ablauf des Förderantrags für den "EAG-Investitionszuschuss":
Schritt 1: "Ticket" ziehen
Dafür benötigte Daten:
Name d. Förderwerbers, E-Mail
Anlegen eines Passworts
Angabe der Antragsart
Zählpunktbezeichnung, welcher vor Antragseinreichung beim Stromversorger beantragt werden muss. z.B. TINETZ für TIWAG-Kunden, Stadtwerke Wörgl
Geplante Leistung der PV in kWp
Schritt 2: Förderantrag abschließen
Erst frühestens 18 Stunden nach der Ticketziehung ist es möglich, die personen- und projektbezogenen Daten zu vervollständigen. Die Frist für diese Dateneingabe beträgt nach dem Bestätigungsmail 7 Tage! Wird kein Förderantrag gestellt, erlischt das Ticket und es muss zum nächsten Termin neu eingereicht werden.
Wichtige Angaben für den Förderantrag sind u. a.:
Kostenaufstellung bzw. Angebot
PV-Leistung, Kollektorfläche
Nachweis des Netzzugangs (schriftliche Bestätigung des Netzbetreibers für die Vergabe des Einspeisezählpunkts)
alle Genehmigungen für die Errichtung
Schritt 2a: Antrag auf Marktpreisvergütung stellen
Nach Einreichung des Förderantrags kann bei der ÖMAG auch schon ein Antrag auf Marktpreisvergütung gestellt werden, sofern der Strom nicht über einen anderen Energieversorger eingespeist werden soll.
Zum Antrag auf Marktpreisvergütung | ÖMAG Infos zum Marktpreis | Aktuelle Stromabnahmetarife
Schritt 3: Fördervertrag erhalten
Bei positiver Evaluierung wird der Fördervertrag für den Investitionszuschuss per E-Mail übermittelt.
Schritt 4: Endabrechnung des PV-Projekts
Spätestens 6 Monate nach dem Ende der Frist für die Inbetriebnahme müssen die Unterlagen zur Endabrechnung der OeMAG übermittelt werden. Die Frist kann einmal für 6 Monate verlängert werden.
Schritt 5: Auszahlung des Investitionszuschusses
Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt auf die im Antrag bekanntgegebene Bankverbindung. Alle benötigten Informationen werden im Vorfeld per E-Mail zugesandt.
Kombination mit der Landesförderung
Die EAG-Investitionsförderung ist mit der Landesförderung Photovoltaik kombinierbar. Vom Land Tirol erhalten Sie für Anlagen, mit mindestens 7 kWp Engpassleistung, eine Förderung von jeweils 1.000 € für den 6. und 7. kWp bzw. höchstens 50 % der förderbaren Kosten.
Infos & Links
OeMAG Leitfaden & Infoblatt zum EAG Investitionszuschuss (als .pdf)
Ansuchen um Netzzutritt: z.B. TINETZ, Stadtwerke Wörgl