Photovoltaik-förderung 

NEU: Mit 1.1.2024 wird es die Förderungen über die ÖMAG für Anlagen von einer Größe bis 35kWp nicht mehr geben. An ihrer Stelle tritt die Befreiung von der Umsatzsteuer beim Kauf von PV Modulen, Zubehör, Speicher und der Installation dieser auf einem Gebäude, das zu Wohnzwecken, gemeinnützig oder kirchlich verwendet wird. Nähere Informationen dazu findet man auf der Seite des BMK

Für separat angeschaffte Speicher wird im Moment an einer neuen Förderung gearbeitet, welche voraussichtlich im 2.Quartal 2024 herauskommt. 

Größere Anlagen werden weiterhin über die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG beantragt. Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. 

Die Förderung des Landes Tirol für Anlagen bis 20 kWp mit zusätzlich 250 €/kWp (also maximal 5.000 €) bleibt vorerst aufrecht.  Aktuelle Infos dazu auch immer auf der Seite des Landes Tirol. Neu ist hier eine Förderung für Stromspeicher bis zu 10kWh.

Speicherförderung vom Land Tirol 

Ab 1.1.2024 gibt es eine neue Förderung für netzdienliche Stromspeichersysteme für Photovoltaik(PV)-Anlagen für Private

Die Förderung beträgt 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität und ist mit 10 kWh und 1.500 Euro begrenzt. Gefördert werden die ersten zehn kWh neuer Speicher sowie die Erweiterung von bestehenden Speichern auf zehn kWh.  

Bild: Walter-solar.de

Ablauf des Förderantrags für den "EAG-Investitionszuschuss" 

(nur mehr bei Anlagen größer 35kWp nötig) 

Dafür benötigte Daten:

Schritt 2: Förderantrag abschließen

Erst frühestens 18 Stunden nach der Ticketziehung ist es möglich, die personen- und projektbezogenen Daten zu vervollständigen. Die Frist für diese Dateneingabe beträgt nach dem Bestätigungsmail 7 Tage! Wird kein Förderantrag gestellt, erlischt das Ticket und es muss zum nächsten Termin neu eingereicht werden.

Wichtige Angaben für den Förderantrag sind u. a.:

Optional: Antrag auf Marktpreisvergütung bei der OeMAG stellen 

Nach Einreichung des Förderantrags kann bei der ÖMAG auch schon ein Antrag auf Marktpreisvergütung gestellt werden, sofern der Strom nicht über einen anderen Energieversorger eingespeist werden soll. 

Zum Antrag auf Marktpreisvergütung | ÖMAG Infos zum Marktpreis | Aktuelle Stromabnahmetarife | Aktueller Marktpreis (E-Control)

Schritt 3: Fördervertrag erhalten

Bei positiver Evaluierung wird der Fördervertrag für den Investitionszuschuss per E-Mail übermittelt (mehrmonatige Wartezeit).

Schritt 4: Endabrechnung des PV-Projekts

Spätestens 6 Monate nach dem Ende der Frist für die Inbetriebnahme müssen die Unterlagen zur Endabrechnung der OeMAG übermittelt werden. Die Frist kann einmal für 6 Monate verlängert werden.

Schritt 5: Auszahlung des Investitionszuschusses

Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt auf die im Antrag bekanntgegebene Bankverbindung. Alle benötigten Informationen werden im Vorfeld per E-Mail zugesandt.

Kombination mit der Landesförderung

Per 01. Juni 2023 fördert das Land Tirol PV-Anlagen bis 20 kWp analog zur OeMAG mit weiteren 250 €/kWp. Damit können bis zu 5.000 € zusätzlich an PV-Förderung abgeholt werden. Die Antragstellung kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder online getätigt werden.