Photovoltaikförderung 

Die Investitionsförderung für PV-Strom und Speicher wird ausschließlich über die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG beantragt. Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. 

Das Land Tirol fördert Anlagen bis 20 kWp zusätzlich mit 250 €/kWp, also maximal 5.000 €.  

Es gibt im Jahr 2023 vier Fördercalls für unterschiedliche Projektkategorien: 

Start der "Beantragungsfenster" ist jeweils um 17:00 Uhr. Achtung - es gilt "first-come-first-served"!

Fördersätze

PV-Anlagen

Eingereichte PV-Anlagen werden in 4 Kategorien mit unterschiedlichen Fördersätzen eingeteilt:

Stromspeicher

Mit jeder PV-Anlage kann auch ein Stromspeicher eingereicht werden. Maximal werden 50 kWh Nettokapazität gefördert. 

Es gilt eine Förderpauschale von 200 €/kWh



Innovative PV-Anlagen können einen Zuschlag von 30 % auf die Fördersätze erhalten. Dies gilt für gebäudeintegrierte PV, schwimmende PV, PV als Parkplatzüberdachung bei mind. 10 Stellplätzen (auch Fahrräder), PV an Lärmschutzwänden und Staumauern sowie für Agri-PV.

Achtung, die Anträge für Anlagen über 20 kWp werden nach dem angegebenen Förderbedarf gereiht! Das heißt, es sollte nicht der maximal mögliche Förderbedarf (z.B. 160 €/kWp in der Kat. C) angesucht werden, sondern etwas weniger. Dies erhöht die Chance auf einen positiven Förderbescheid wesentlich. 

WICHTIG !

Privatpersonen (natürliche Personen) können mit dem Bau der Anlage schon vor dem Förderantrag beginnen. Zu beachten ist aber, dass die Anlage erst nach dem (ersten) Förderansuchen in Betrieb geht!

Für juristische Personen gilt: Erstantrag zur Förderung vor der rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen!

Vor Antragstellung muss unbedingt die Zählpunktnummer für die Einpeisung beim Netzbetreiber eingeholt worden sein. Je nach Netzbetreiber und Größe der PV-Anlage (Engpassleistung in kWp) sind mit mehrmonatigen Wartezeiten zu rechnen!

Ablauf des Förderantrags für den "EAG-Investitionszuschuss":

Dafür benötigte Daten:

Schritt 2: Förderantrag abschließen

Erst frühestens 18 Stunden nach der Ticketziehung ist es möglich, die personen- und projektbezogenen Daten zu vervollständigen. Die Frist für diese Dateneingabe beträgt nach dem Bestätigungsmail 7 Tage! Wird kein Förderantrag gestellt, erlischt das Ticket und es muss zum nächsten Termin neu eingereicht werden.

Wichtige Angaben für den Förderantrag sind u. a.:

Optional: Antrag auf Marktpreisvergütung bei der OeMAG stellen 

Nach Einreichung des Förderantrags kann bei der ÖMAG auch schon ein Antrag auf Marktpreisvergütung gestellt werden, sofern der Strom nicht über einen anderen Energieversorger eingespeist werden soll. 

Zum Antrag auf Marktpreisvergütung | ÖMAG Infos zum Marktpreis | Aktuelle Stromabnahmetarife | Aktueller Marktpreis (E-Control)

Schritt 3: Fördervertrag erhalten

Bei positiver Evaluierung wird der Fördervertrag für den Investitionszuschuss per E-Mail übermittelt (mehrmonatige Wartezeit).

Schritt 4: Endabrechnung des PV-Projekts

Spätestens 6 Monate nach dem Ende der Frist für die Inbetriebnahme müssen die Unterlagen zur Endabrechnung der OeMAG übermittelt werden. Die Frist kann einmal für 6 Monate verlängert werden.

Schritt 5: Auszahlung des Investitionszuschusses

Die Auszahlung des Investitionszuschusses erfolgt auf die im Antrag bekanntgegebene Bankverbindung. Alle benötigten Informationen werden im Vorfeld per E-Mail zugesandt.

Kombination mit der Landesförderung

Per 01. Juni 2023 fördert das Land Tirol PV-Anlagen bis 20 kWp analog zur OeMAG mit weiteren 250 €/kWp. Damit können bis zu 5.000 € zusätzlich an PV-Förderung abgeholt werden. Die Antragstellung kann bei der Bezirkshauptmannschaft oder online getätigt werden.