Raus aus
Öl und Gas
Jetzt bis zu 100% Förderquote beim Austausch der Heizung abholen!!
Bundesförderung 2024 verdoppelt!
Der Bund fördert ab 2024 75% der Anschaffungskosten bei Wärmepumpen, Pelletsheizungen oder Fernwärmeanschlüssen, maximal 16.000 Euro bei Wärmepumpen, 18.000 bei Pelletsheizungen.
Vom Land gibt es über die Wohnbauförderung 25% der Kosten sowie einen Einmal-Bonus von 3.000 Euro.
Für Einkommensschwache Haushalte gibt es vom Bund eine eigene Förderung von 100% der Kosten - Nähere Infos dazu hier
Der Weg zur Förderung
Bundesförderung Raus-aus-Öl
Energieberatungstermin vereinbaren. Hier geht's zur Anmeldung. Das Protokoll der Beratung ist für die Förderung zwingend notwendig!
Auf Basis der Beratung können Sie nun das Projekt mit einem Fachbetrieb planen und einen Umsetzungstermin fixieren
Registrieren Sie das baureife Projekt vor oder nach der Umsetzung bei der Förderstelle. Erst dadurch wird das Förderbudget für Sie reserviert.
Spätestens 12 Monate nach Registrierung muss das Projekt umgesetzt und der eigentliche Förderantrag gestellt werden
Alle Informationen dazu auf KPC Info Informationsblatt zum Download hier
Landesförderung Tirol
Antrag Wohnhaussanierung A5 herunterladen und ausfüllen
Haustechnik Abnahmebestätigung F97 vom Installateur unterfertigen lassen
Die ausgefüllten Formulare inkl. der Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermitteln
Der Zuschuss für das klimafreundliche Heizsystem in Höhe von 3.000 Euro wird automatisch mitbeantragt. Zu beachten ist auch, dass die Rechnung nicht älter als 18 Monate sein darf und der Förderantrag erst nach Fertigstellung erfolgt. Zur Tiroler Wohnbauförderung.
Neu: Heizkesseltausch und thermische Sanierung als Sonderausgaben
Zusätzlich zu den Förderungen können seit 2022 thermische Sanierungen und auch der Heizkesseltausch von fossilen auf erneuerbare Energieträger als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Für den Heizkesseltausch können fünf Jahre lang jährlich 400 € geltend gemacht werden, für thermische Sanierungen sind es 800 € pro Jahr. Grundlage dafür ist die neue ökologische Steuerreform.
Achtung! Voraussetzung ist, dass für die Maßnahme(n) Bundesförderung gewährt und diese erst nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt wurde!
Einkommensschwache Haushalte werden mit bis zu 100 % unterstützt
Mit „Sauber Heizen für Alle“ gibt es seit eine besondere Förderung vom Bund für einkommensschwache Haushalte. Die Förderhöhe kann bis zu 100% der Kosten für den Heizungstausch betragen.
Einkommensschwache EigentümerInnen von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern können die Unterstützung beantragen. Als einkommensschwach gelten jene Haushalte, deren monatliches Nettoeinkommen (Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen geteilt durch zwölf) unter einem bestimmten Wert liegt. Im Einpersonenhaushalt sind das 1.454,- Euro, bei Mehrpersonenhaushalten erhöht sich diese Grenze je Erwachsenem um den Faktor 0,5 und je Kind um 0,3.
Mehr Informationen unter www.sauber-heizen.at.