Klimabonus & Co: 

Einmalzahlungen & Förderungen 2022

Einmalzahlungen und Förderungen für Haushalte

Energiekostenausgleich, Klimabonus, Umweltförderungen und mehr

Bis Jahresende warten noch ein paar Millionen Euro auf ihre Auszahlung. Die Schlagworte sind "Energiekostenausgleich", "Klimabonus", "Sauberes Heizen", "E-Mobilitätsoffensive". Wer heuer noch auf Geld vom Staat hoffen darf und wofür, ist hier kurz zusammengefasst.

150 bzw. 300 Euro Energiekostenausgleich

Alle Ein- oder Mehrpersonenhaushalte mit einem (ein- oder zweifachen) monatlichen Höchsteinkommen von 5670 Euro brutto (= ASVG Höchstbeitragsgrundlage) sollen heuer 150 Euro als Energiekostenausgleich bekommen. Arbeitslosen Personen bzw. besonders bedürftigen Haushalten stehen 300 Euro zu. 

Ursprünglich war geplant, den Energiekostenausgleich im April über die Stromrechnung auszubezahlen. Stand Mitte Februar wird sich die Auszahlung aber noch bis zum Sommer verzögern, da noch einige technische und rechtliche Hindernisse zu überwinden sind. Jedenfalls soll die Auszahlung automatisiert funktionieren und kein eigener Antrag notwendig sein. 

Update: Es ist nun geplant, die Gutscheine an die Haushalte zu schicken, damit diese selbst beim Energieversorger einlösen.

100 Euro Ersparnis bei Ökostromförderkosten

Zusätzlich zum Energiekostenausgleich werden die Ökostromförderkosten heuer einmalig ausgesetzt. Für alle Energieabnehmer entfällt somit die Ökostromförderpauschale und der Ökostromförderbeitrag. Für einen durchschnittlichen Haushalt bedeutet dies eine Ersparnis von etwa 100 Euro.  

200 Euro Klimabonus

Ab 01. Juli 2022 wird in Österreich ein CO2-Preis (CO2-Steuer) von 30 Euro pro Tonne CO2 eingehoben. Bis 2025 steigt der Preis auf 55 Euro pro Tonne CO2. Diese muss von Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren, entrichtet werden. Dadurch steigen die Kosten für Spritpreise und Heizöl an. Ausgeglichen werden die CO2-Steuern durch einen Klimabonus von jährlich bis zu 200 Euro pro Person. Die Gemeinden der KEM Alpbachtal gelten dabei als "Ländliche Gemeinden mit Basiserschließung" hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs. Den Bewohner:innen steht daher der vollständige Klimabonus zu. Dies sind jährlich 200 Euro pro Erwachsenen und 100 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Auszahlung erfolgt im Sommer ohne Antrag an die betroffenen Personen.

Eigensstromsteuer-Befreiung

Ab 1. Juli 2022 fällt für aus einer erneuerbaren Energiequelle selbst hergestellte Energie, soweit sie vom Erzeuger oder bestimmten Erzeugergemeinschaften selbst verbraucht wird, keine Elektrizitätsabgabe an. Die bisherige Deckelung der Steuerbefreiung von 25.000 kWh jährlich entfällt daher z.B. für Kleinwasserkraftwerke, Biogas und Windenergie, wie dies bisher bereits für elektrische Energie aus PV-Anlagen der Fall ist. 

Förderaktion Sauber-Heizen-Offensive für Private

Das Klimaministerium unterstützt ab heuer besonders einkommensschwache Haushalte beim Umstieg in ein erneuerbares Heizsystem. Für den Erhalt der Förderung gelten Einkommensobergrenzen bzw. ist der Empfang von  Sozialhilfe oder eine GIS-Befreiung nachzuweisen.  Die Höhe der Förderung kann, je nach Einkommen, eingetauschtes Heizsystem und Investitionskosten zwischen 75 und 100 Prozent betragen. 

Aktion Sauber Heizen | Energie Tirol | klimaaktiv

Förderaktion "Raus aus Öl und Gas" und "Sanierungsoffensive

Für die Förderungsaktion „Raus aus Öl und Gas“ (Heizkesseltausch) und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Private und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „Raus aus Öl“ reserviert. Die Bundesförderung ist zudem mit der Wohnbauförderung für Neubau und Sanierung kombinierbar. 

Links: https://kesseltausch.atWohnbauförderung des Landes Tirol

Steuererleichterungen für Sanierungsoffensive und Heizkesseltausch

Im Rahmen der ökologischen Steuerreform können für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Heizkesseltausch erstmals Pauschalbeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden können 800 Euro im Jahr beansprucht werden, der Heizkesseltausch wird mit 400 Euro pro Jahr gefördert.

Diese Pauschalbeträge stehen grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren zu, wobei im Falle einer weiteren begünstigten Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahme in diesem Zeitraum eine Verlängerung des Berücksichtigungszeitraums auf zehn Jahre in Betracht kommt. 

Erfasst werden Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen, für welche nach dem 30. Juni 2022 eine Förderung des Bundes nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt wurde, sofern das zugrundeliegende Förderansuchen nach dem 31. März 2022 eingebracht wurde. Die Förderstelle übermittelt die Information über die Sanierungs- bzw. Erneuerungsmaßnahmen an die Finanzverwaltung. Die pauschalen Sonderausgaben werden dann automatisiert im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt. Mehr Infos zur Ökologischen Steuerreform auf www.klimaktiv.at .

Förderaktion "E-Mobilitätsoffensive"

Die Aktion 2020/21 ist zwar beendet, es wird aber auch 2022 der Ankauf von elektrobetriebenen Fahrzeugen gefördert. Dabei werden Hybride, reine E-Autos, E-Mopeds, (E-)Lastenräder,  E-Motorräder sowie E-Leichtfahrzeuge unterstützt. Details  dazu werden im Frühjahr erwartet und auf www.umweltfoerderung.at veröffentlicht.